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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Vermietung Stand August 2009

1. Geltung der Bedingungen

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch

kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die Fa. Spass für Kinder Ihnen nicht ausdrücklich

widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Annahmeerklärungen und Bestellungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Spass für Kinder.

Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung

zu Stande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB, die der Kunde mit der Auftragserteilung bzw. spätestens

mit Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen anerkennt.

3. Selbstabholung und -betrieb

Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Kunden in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder

Hänger, nicht durch eine Spedition. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die geliehenen

Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte,

welche der Kunde mit der Auftragsbestätigung oder bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Die Geräte

dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben werden. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Selbstabholerartikel ist

es erforderlich, unverzüglich die Fa. Spass für Kinder zu kontaktieren (mobil: 01 72 – 5123974/5). Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten

Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Andere Zeiten nach AbspracheBei einem Einsatz außerhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Die

Artikel sind zum verabredeten Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung erhalten (vollständig, ordentlich zusammengenommen

und sauber); andernfalls erfolgt ebenfalls eine Nachberechnung. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nicht gestattet.

4. Lieferservice

Der Kunde hat bei der An- und Rücklieferung (ebenerdiges Gelände, frei zugängig, Fußweg max. 20m) der Aktionselemente durch die Fa.

Spass für Kinder anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten, und Hilfskräfte für das Ent- und Beladen zur

Verfügung zu stellen. Die Konkretisierung diesbezüglicher Zeiten, die u. U. vor und nach dem eigentlichen Veranstaltungstermin liegen können,

erfolgt frühzeitig nach telefonischer Absprache. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- und Abbau in Eigenregie durch den

Veranstalter. Erfolgt der Auf- und/oder Abbau durch die Fa. Spass für Kinder oder ist die An- oder Rücklieferung zum verabredeten Zeitpunkt

nicht möglich, berechnet die Fa. Spass für Kinder 10 – 25 % des Mietpreises der entsprechenden Artikel, je nach Arbeitsaufwand. Die

geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Eine Auflistung der gelieferten Einzelteile wird auf dem Lieferscheinschein festgehalten. Die

einzelnen Artikel sind nicht mit Zubehörmaterial, wie z. B. Abgrenzungsmaterial oder Kabeltrommeln versehen. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen

zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde mit der Auftragsbestätigung oder bei Anlieferung

erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Lieferserviceartikel ist es erforderlich, unverzüglich

die Fa. Spass für Kinder zu kontaktieren (mobil: 01 72 – 5123974/5)). Die Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal

betrieben werden. Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Bei

einem Einsatz außerhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Entsprechend der zeitlichen Verabredung muss das Mietgut abholfertig

und aufladebereit gehalten und eine problemlose Zufahrt ermöglicht werden. Vom Kunden zu verantwortende Zeitverzögerungen werden in

Rechnung gestellt.

5. Service mit Betreuung

Die An- und Rücklieferung und der Auf- und Abbau der Aktionselemente auf ebenerdigem Gelände und festem Untergrund wird von der Fa.

Spass für Kinder übernommen, ebenso wie die Betreuung bzw. Aufsicht. Die Aktionszeit der Elemente und die Einsatzzeit der Betreuung

bzw. Aufsicht beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen, bei Abendveranstaltungen erhöhen sich die Preise um 10% (inkl. kurzer Pausen).

Der Auf- und Abbau wird unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Aktionszeit durchgeführt. Soll der Aufbau über eine

halbe Stunde oder länger vor dieser Zeit beendet sein, so berechnet die Firma Spass für Kinder € 30,- bis 50,- pro angefangener

Std./Aktion/Person. Gleiches gilt, wenn mit dem Abbau erst über eine halbe Stunde oder mehr nach dieser Zeit begonnen werden kann. Der

Kunde muss ausreichende Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Fa. Spass für Kinder zur Verfügung stellen. Das Veranstaltungsgelände

muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Firmenfahrzeuge zum Auf- und Abbau frei zugängig sein. Der vertraglich vereinbarte

Zeitraum kann nicht in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden.

Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem Mitarbeiter ist bei Bedarf für die Ent- und Beladung sowie für den Auf- und Abbau kurzzeitig

eine Hilfskraft seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen.

6. Betriebsvoraussetzungen

Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern

bzw. abzubauen.

Beim Einsatz von Luftspiel-Paradiesen, Karussells, Zuckerwatte-, Popcorn-Maschinen und anderen elektrisch betriebenen Geräten wird je

ein Stromanschluss (230 V / 16 A) in maximal 50 m Entfernung benötigt. Detaillierte Angaben sind den Erklärungen in der Preisliste zu entnehmen.

Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.

7. Versicherung und Haftung

Die Fa. Spass für Kinder haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Die Fa. Spass für Kinder haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter

gehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Bei der Selbstabholung von Mietgegenständen, Gewalteinwirkung während des Transports und im Betrieb ohne Spass für Kinder-Betreuung

gilt Folgendes: Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang.

Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.

8. Rücktritt vom Vertrag

Bei Rücktritt vom Vertrag oder Reduzierung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen durch den Kunden ist folgende Abstandssumme

zu zahlen: Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 25% und bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 50% des Rechnungsbetrages; ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum ist der vereinbarte Gesamtbetrag

fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und muss von Spass für Kinder schriftlich bestätigt werden.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt an dieselbe Adresse wie in der Auftragsbestätigung. Abweichende Adressen müssen bereits bei Auftragserteilung

mitgeteilt werden. Der Gesamtbetrag ist zahlbar sofort netto Kasse bei Empfang der Spielgeräte in bar, per Scheck oder 8 Tage vor

dem Veranstaltungstermin per Überweisung. Bei allen gemieteten Geräten und Artikeln, die in Eigenregie betrieben werden, muss außerdem

bei der Abholung oder Anlieferung der in der Auftragsbestätigung genannte Kautionsbetrag hinterlegt werden. Die Pflicht zur Rechnungsbegleichung

bleibt unberührt, auch wenn der Kunde die Nutzung der Module aus äußeren Gründen (z. B. Wetter) aussetzt. Bei Zahlungsverzug

berechnen wir pro Erinnerung € 2,50 und Zinsen in Höhe der marktüblichen Zinssätze.

10. Allgemeine Bestimmungen

Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen, z. B. Ordnungsamt, GEMA u.

a., so liegt dieses in der Verantwortung des Kunden. Die Nutzung von Fotomaterial ist nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Zustimmung

durch die Firma Spass für Kinder gestattet. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies

nicht die Wirksamkeit der anderen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hameln.