Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Vermietung Stand August 2009
1. Geltung der Bedingungen
Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch
kundeneigene Vorgaben oder Auftragsbestätigungen sind ausgeschlossen, auch wenn die Fa. Spass für Kinder Ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Annahmeerklärungen und Bestellungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Spass für Kinder.
Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
zu Stande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB, die der Kunde mit der Auftragserteilung bzw. spätestens
mit Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen anerkennt.
3. Selbstabholung und -
Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Kunden in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder
Hänger, nicht durch eine Spedition. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die geliehenen
Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs-
welche der Kunde mit der Auftragsbestätigung oder bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Die Geräte
dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal betrieben werden. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Selbstabholerartikel ist
es erforderlich, unverzüglich die Fa. Spass für Kinder zu kontaktieren (mobil: 01 72 – 5123974/5). Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten
Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Andere Zeiten nach AbspracheBei einem Einsatz außerhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Die
Artikel sind zum verabredeten Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung erhalten (vollständig, ordentlich zusammengenommen
und sauber); andernfalls erfolgt ebenfalls eine Nachberechnung. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nicht gestattet.
4. Lieferservice
Der Kunde hat bei der An-
Spass für Kinder anwesend zu sein, um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten,
und Hilfskräfte für das Ent-
Verfügung zu stellen. Die Konkretisierung diesbezüglicher Zeiten, die u. U. vor und nach dem eigentlichen Veranstaltungstermin liegen können,
erfolgt frühzeitig nach telefonischer Absprache. Nach vorheriger Einweisung geschieht
der Auf-
Veranstalter. Erfolgt der Auf-
nicht möglich, berechnet die Fa. Spass für Kinder 10 – 25 % des Mietpreises der entsprechenden Artikel, je nach Arbeitsaufwand. Die
geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Eine Auflistung der gelieferten Einzelteile wird auf dem Lieferscheinschein festgehalten. Die
einzelnen Artikel sind nicht mit Zubehörmaterial, wie z. B. Abgrenzungsmaterial oder
Kabeltrommeln versehen. Die Gebrauchs-
zum Auf-
erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Bei Fragen und Problemen bzgl. der Lieferserviceartikel ist es erforderlich, unverzüglich
die Fa. Spass für Kinder zu kontaktieren (mobil: 01 72 – 5123974/5)). Die Geräte dürfen nur mit verantwortungsbewusstem Aufsichtspersonal
betrieben werden. Die Artikel dürfen nur innerhalb der vereinbarten Mietzeit (pro Miettag max. 8 Std.) eingesetzt werden. Bei
einem Einsatz außerhalb der Mietzeit erfolgt eine Nachberechnung. Entsprechend der zeitlichen Verabredung muss das Mietgut abholfertig
und aufladebereit gehalten und eine problemlose Zufahrt ermöglicht werden. Vom Kunden zu verantwortende Zeitverzögerungen werden in
Rechnung gestellt.
5. Service mit Betreuung
Die An-
Spass für Kinder übernommen, ebenso wie die Betreuung bzw. Aufsicht. Die Aktionszeit der Elemente und die Einsatzzeit der Betreuung
bzw. Aufsicht beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen, bei Abendveranstaltungen erhöhen sich die Preise um 10% (inkl. kurzer Pausen).
Der Auf-
halbe Stunde oder länger vor dieser Zeit beendet sein, so berechnet die Firma Spass
für Kinder € 30,-
Std./Aktion/Person. Gleiches gilt, wenn mit dem Abbau erst über eine halbe Stunde oder mehr nach dieser Zeit begonnen werden kann. Der
Kunde muss ausreichende Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge der Fa. Spass für Kinder zur Verfügung stellen. Das Veranstaltungsgelände
muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Firmenfahrzeuge zum Auf-
Zeitraum kann nicht in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden.
Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem Mitarbeiter ist bei Bedarf für die
Ent-
eine Hilfskraft seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen.
6. Betriebsvoraussetzungen
Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern
bzw. abzubauen.
Beim Einsatz von Luftspiel-
ein Stromanschluss (230 V / 16 A) in maximal 50 m Entfernung benötigt. Detaillierte Angaben sind den Erklärungen in der Preisliste zu entnehmen.
Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Versicherung und Haftung
Die Fa. Spass für Kinder haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Die Fa. Spass für Kinder haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter
gehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Bei der Selbstabholung von Mietgegenständen, Gewalteinwirkung während des Transports
und im Betrieb ohne Spass für Kinder-
gilt Folgendes: Der Kunde haftet für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus
entstehenden Folge-
Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden entstehen.
8. Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Vertrag oder Reduzierung der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen durch den Kunden ist folgende Abstandssumme
zu zahlen: Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 25% und bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum 50% des Rechnungsbetrages; ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. Mietdatum ist der vereinbarte Gesamtbetrag
fällig. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und muss von Spass für Kinder schriftlich bestätigt werden.
9. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt an dieselbe Adresse wie in der Auftragsbestätigung. Abweichende Adressen müssen bereits bei Auftragserteilung
mitgeteilt werden. Der Gesamtbetrag ist zahlbar sofort netto Kasse bei Empfang der Spielgeräte in bar, per Scheck oder 8 Tage vor
dem Veranstaltungstermin per Überweisung. Bei allen gemieteten Geräten und Artikeln, die in Eigenregie betrieben werden, muss außerdem
bei der Abholung oder Anlieferung der in der Auftragsbestätigung genannte Kautionsbetrag hinterlegt werden. Die Pflicht zur Rechnungsbegleichung
bleibt unberührt, auch wenn der Kunde die Nutzung der Module aus äußeren Gründen (z. B. Wetter) aussetzt. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir pro Erinnerung € 2,50 und Zinsen in Höhe der marktüblichen Zinssätze.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen, z. B. Ordnungsamt, GEMA u.
a., so liegt dieses in der Verantwortung des Kunden. Die Nutzung von Fotomaterial ist nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Zustimmung
durch die Firma Spass für Kinder gestattet. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit der anderen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hameln.